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Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – das Formular ist in unter 2 Minuten ausgefüllt.
Ob Cheminée, Schwedenofen oder Kachelofen: Eine regelmässige Reinigung schützt vor Glanzrussbrand und sorgt dafür, dass der Rauch dort bleibt, wo er hingehört – im Abzug. Steht eine Wohnungsabgabe an? Wir reinigen termingerecht und stellen auf Wunsch einen Nachweis für die Verwaltung aus.
Wir reinigen Ihre Feuerstelle gründlich und kontrollieren sie auf Sicherheit – von der Brennkammer bis zum Abzug.
Bei einer Wohnungsübergabe wird oft verlangt, dass das Cheminée fachgerecht gereinigt übergeben wird. In der Regel genügt dafür die Rechnung bzw. Quittung der Reinigung als Nachweis – eine Meldung an die Verwaltung erfolgt nur bei groben Mängeln. So gibt es bei der Abgabe keine Diskussionen.
Reinigung für Wohnungsabgaben ab CHF 150.–. Der genaue Preis hängt von Aufwand und Anfahrt ab – Sie erhalten vorab eine klare Auskunft.
Termin für die Wohnungsabgabe anfragenSchwedenofen, Kaminofen, Kachelofen, Tragofen – egal wie Ihre Feuerstelle heisst, wir reinigen sie fachgerecht. Russablagerungen mindern die Effizienz und können im Rohr zur Brandgefahr werden. Eine saubere Scheibe bringt ausserdem die Atmosphäre zurück.
Nicht jede Verschmutzung ist sichtbar. Wir prüfen Ihre Feuerstelle auf Glanzruss, Russ- und Pechablagerungen sowie einen freien Abzug. Voraussetzung für den sicheren Betrieb sind zulässiges, trockenes Holz und die Einhaltung der Luftreinhalte-Vorschriften. Nach längerem Stillstand empfiehlt sich vor der Wiederinbetriebnahme eine Kontrolle.
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – das Formular ist in unter 2 Minuten ausgefüllt.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem passenden Termin.
Fachgerechte Reinigung Ihrer Feuerstelle inkl. Sicherheitskontrolle – auf Wunsch mit Protokoll.
Bei seltener Nutzung nicht zwingend jährlich, aber mindestens alle 5 Jahre eine Kontrolle. Bei regelmässigem Heizen richtet sich die Reinigung nach Russanfall und Nutzung.
Ab CHF 150.–, je nach Aufwand und Anfahrt. Sie erhalten vorab eine klare Auskunft.
In der Regel genügt die Rechnung bzw. Quittung als Nachweis. Nur bei groben Mängeln erfolgt eine Meldung an die Verwaltung.
Asche und Scheibe: ja. Rohr und Abzug: besser nicht. Glanzruss und Verstopfungen erkennt man als Laie kaum, und für Versicherung oder Verwaltung fehlt bei der Eigenreinigung der Beleg – eine Quittung gibt es nur vom Fachbetrieb.
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag.
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