Recht

Wer zahlt die Reinigung – Mieter oder Vermieter?

Wer zahlt die Reinigung – Mieter oder Vermieter?

Die Frage taucht regelmässig auf – und die Antwort hängt vom Mietvertrag ab. Als grobe Orientierung gilt:

  • Die laufende Reinigung (kleiner Unterhalt durch die Nutzung) ist meist Sache des Mieters.
  • Der periodische Unterhalt und grössere Massnahmen sind in der Regel Sache des Eigentümers.

Bei der Wohnungsabgabe

Wurde das Cheminée während der Mietdauer genutzt und ist übermässig verrusst, kann die Reinigung bei der Übergabe dem Mieter belastet werden. Entscheidend ist, was im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll steht.

Damit es bei der Abgabe keine Diskussionen gibt, lohnt sich eine fachgerechte Reinigung – in der Regel genügt die Rechnung bzw. Quittung als Nachweis. Eine Meldung an die Verwaltung erfolgt nur bei groben Mängeln. Mehr dazu auf der Seite Cheminée-Reinigung bei der Wohnungsabgabe.

Tipp: Im Zweifel vor der Übergabe kurz reinigen lassen – das ist günstiger als eine Nachforderung der Verwaltung.

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