Verschiedene Gebäudeversicherungen verlangen eine Kontrolle der Feuerstelle mindestens alle fünf Jahre – so zum Beispiel die Gebäudeversicherung Zürich (GVZ). Die genauen Vorgaben sind je nach Kanton unterschiedlich. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wissen das nicht; im Schadenfall kann ein fehlender Nachweis zum Problem werden.
Was geprüft wird
Bei der Kontrolle prüfen wir die Feuerstelle auf:
- Glanzruss und sonstige Ablagerungen,
- einen freien, sicheren Abzug,
- mögliche Verstopfungen.
Der Nachweis
Nach der Kontrolle erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die Sie Ihrer Versicherung oder Verwaltung vorlegen können. Für Eigentümer und Hausverwaltungen übernehmen wir diese Kontrolle inklusive Dokumentation.
Weitere Informationen zur 5-Jahres-Kontrolle finden Sie z. B. bei der GVZ.
So sind Sie auf der sicheren Seite – ohne sich selbst um Fristen kümmern zu müssen. Kontrolle mit Bestätigung anfragen.